Kolbe: Volksentscheid über Vertrag von Lissabon / Europäische Verfassung wäre bester Weg
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben heute über das Zustimmungs- und Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon geurteilt. Im Kern bestätigten sie die Zulässigkeit des Zustimmungsgesetzes, halten aber das Begleitgesetz in Teilen für verfassungswidrig, da dem deutschen Parlament keine ausreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt werden.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die EU auch bei Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages kein Bundesstaat werde, sondern ein Staatenbund souveräner Mitgliedsstaaten bleibe. Deshalb müsse das deutsche Parlament ausreichend am weiteren europäischen Integrationsverfahren beteiligt werden. Dies ist zu begrüßen.
Kolbe: „Nach wie vor bin ich aber der Meinung, dass ein Volksentscheid über den Vertrag von Lissabon / Europäische Verfassung die beste Lösung gewesen wäre, da nur so unsere Bürgerinnen und Bürger ein echtes Mitwirkungsrecht bei dieser entscheidenden Zukunftsfrage gehabt hätten.
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