Bundestagsabgeordneter Manfred Kolbe (CDU) erläutert Einzelheiten zum Verfahren
Am heutigen Freitag, den 16. Januar 2009 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Eckpunkte zum Erhalt der sog. „Abwrackprämie“ beschlossen. Bundestagsabgeordneter Manfred Kolbe (CDU) informiert die Bürgerinnen und Bürger seines Wahlkreises über die Einzelheiten und das Verfahrens:
Maximale Finanzmittel i.H.v 1,5 Milliarden Euro. Das entspricht 600.000 neuen Fahrzeugen. Die Ausschüttung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.
Stichtag für Kauf und Erstzulassungdes Neuwagens / Kauf und Zulassung des Jahreswagens ist der 14. Januar 2009 Laufzeit endet am 31.12.2009.
Jede natürliche Person, auf die das Altfahrzeug mind. 1 Jahr in Deutschland zugelassen war. Fahrzeughalter muss jeweils identisch sein.
Das Altfahrzeug muss mind. 9 Jahr alt sein. Erstzulassung nicht nach dem 14. Januar 2000.
Das Neufahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein und mind. die Abgasnorm Euro 4 haben.
Der Jahreswagen darf längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder –Hersteller zugelassen sein.
Die Verschrottung darf nur durch einen anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung erfolgen. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.
Als Dokumente für die Antragstellung werden benötigt: -Original des Verschrottungsnachweises - Nachweis der Zulassung des Alt- und Neu- / Jahreswagens
Beantragung kann durch den Erwerber des Neufahrzeuges oder den Händler erfolgen beim: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, www.bafa.de
Telefonnummer für nähere Informationen: 06196/908470
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