Manfred Kolbe erläutert Hintergründe zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
Am Montag, den 04. April 2011 hatte die School of Governance, Risko & Compliance in Berlin zu einer Podiumsdiskussion zum Thema "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz - Selbstanzeige ja oder nein?" eingeladen. Für die christlich-liberale Koalition, welches das Gesetz eingebracht hatte, diskutierte der Bundestagsabgeordnete Manfred Kolbe (CDU) mit den anwesenden Experten des Steuerstrafrechts und den Gästen.
Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz hat der Gesetzgeber die strafbefreiende Selbstanzeige zu einem effektiven Instrument der Bekämpfung von Steuerhinterziehung weiter entwickelt. An diesem Abend diskutieren über die Veränderungen zu diesem Rechtsinstrument, welches im § 371 Abgabenordnung geregelt ist, in der School Governance , Risk & Compliance der Bundestagsabgeordnete Manfred Kolbe (CDU) mit Dr. Carsten Wegner als Steuerstrafrechtler in der Kanzlei Krause Lammer Wartenberg und Wolfgang Lübke als stellv. Vorsteher des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen Berlin. Die Moderation über Frau Prof. Dr. Katharina Beckemper als Inhaberin des Lehrstuhls für Strafprozessrecht und Wirtschaftsrecht an der Universität Leipzig.
Ingesamt wurden die bereits in der Plenardebatte des Deutschen Bundestages vorgebrachten Pro`s und Contra`s vorgebracht. Auch wenn es zunächst sicherlich nicht einfach sein wird, die neuen Regelungen sofort umzusetzen und es einer gewissen Einarbeitungszeit der in der Praxis tätigen Steuerstrafrechtler und Steuerfahnder gebebn muss, wird Steuerhinterziehung durch die Verschärfung der strafbefreiende Selbstanzeige noch effektiver bekämpft werden können.
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