Am Donnerstag, den 17. März 2011 wurde das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz der christlich-liberalen in 2. / 3. Lesung im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen.
Manfred Kolbe zeigte in seiner Rede die Änderungen des § 371 AO "Selbstanzeige", die Einführung eines Strafzuschlages nach § 398a AO und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung auf. Das Video der Rede sowie den Auszug aus dem Protokoll können Sie hier nachvollziehen:
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