Dautzenberg/Kolbe: Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben ist Beitrag zur Stärkung der Konjunktur
Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:
Die heutige Sachverständigenanhörung hat den steuerpolitischen Kurs der christlich-liberalen Koalition eindrucksvoll bestätigt. So haben die Experten deutlich gemacht, wie wichtig auch eine weitere Liberalisierung bei den Postdienstleistungen durch eine Angleichung der Umsatzbesteuerung ist. Mit der Anpassung der Steuerbefreiung für Umsätze der Deutschen Post AG an die Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts stärken wir den Wettbewerb und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Konjunktur. Wichtig ist auch, dass entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag die Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Diese Maßnahme ist ein weiteres wichtiges Signal der christlich-liberalen Koalition zur raschen Überwindung der Krise. Zur selben positiven Einschätzung kommt die Sachverständigenanhörung auch bei den anderen konjunkturstärkenden Maßnahmen, die wir mit diesem Gesetz umsetzen wollen. Mit der beabsichtigten Konkretisierung der Besteuerung von sog. Funktionsverlagerungen führen wir das deutsche Unternehmenssteuerrecht an die internationalen Standards heran und schaffen damit günstige Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung gerade in dem Zukunftsbereich von Forschung und Entwicklung. Zugleich stärken wir damit die Steuerbasis in Deutschland; Gewinner werden damit hier auch die Kommunen sein. Außerdem werden wir durch die zielgenaue Ausgestaltung des sog. gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs für Leasing- und Factoringunternehmen aufkommensneutral erreichen, dass diese wichtigen Mittelstandsfinanzierer im Umfang ihrer Finanzierungstätigkeit auch entsprechende gewerbesteuerliche Rahmenbedingungen erhalten wie Kreditinstitute. Ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen ist zudem die vorgesehene Erweiterung der Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Die hier bislang schon bestehende Steuerbefreiung soll auch auf Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwandlung ausgedehnt werden.
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