Erklärung zur Abstimmung - "Zusatzrenten in der DDR und deren heutige Anwartschaften"
Der Bundestag debattierte in der letzten Sitzungswoche über das Thema der Zusatzrenten in der DDR.
In einigen Berufszweigen war es in der DDR möglich, eine Sonderrente abzuschließen und hierfür auch ein mehr Beiträge zu zahlen. Da das bundesdeutsche Rentenrecht solche Zusatzrentensysteme nicht kennt ist eine Überleitung der Anwartschaften schwierig zu gestalten.
Zur Abstimmung hat der Bundestagsabgeordnete Manfred Kolbe mit anderen Kollegen aus den östlichen Ländern eine Erklärung zur Abstimmung abgegeben.
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