Im Kampf gegen Steuerhinterziehung handelt Deutschland konsequent und effektiv. Das hat die Sachverständigenanhörung eindrucksvoll bestätigt.
Mit der Einführung einer Telefonüberwachung sowie der Verdopplung der strafrechtlichen Verjährungsfrist in besonders schweren Fällen hat die große Koalition die Befugnisse der Ermittlungsbehörden erheblich verbessert. Hinzu kommt eine deutliche Verschärfung der Spruchpraxis der Strafgerichte seit Ende letzten Jahres.
Handlungsbedarf besteht allerdings weiterhin im Bereich der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung. Die Union fordert deshalb den Bundesfinanzminister auf, die derzeit international zunehmende Bereitschaft zur besseren Kooperation zu nutzen und zügig die notwendigen internationalen Abkommen zum besseren Austausch in Steuersachen abzuschließen. Diese begrüßenswerte und immens wichtige internationale Entwicklung darf dabei vom Bundesfinanzminister nicht weiter durch unqualifizierte Äußerungen wie etwa kürzlich gegenüber der Schweiz leichtfertig gefährdet werden.
Zudem hat die Sachverständigenanhörung deutlich gemacht, dass der vom Bundesfinanzminister mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz verfolgte Ansatz verfehlt ist, nach dem zunächst alle Steuerzahler unter Generalverdacht der Steuerhinterziehung gestellt werden, nur weil sie Geschäftsbeziehungen zu bislang sog. nicht kooperativen Staaten wie z. B. die Schweiz oder Österreich haben. Dieser internationale Alleingang des Bundesfinanzministers ist nicht nur verfassungsrechtlich zweifelhaft, sondern belastet auch den Standort Deutschland und gefährdet Arbeitsplätze in unserem Land. Gerade in Anbetracht der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise ist dies der völlig falsche Weg.