Am vergangenem Mittwoch, den 18. März 2009 fand die Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“ statt. Zentraler Inhalt dieses Gesetzentwurfes ist die Aufhebung der Monopolstellung der Deutschen Post AG. Bisher muss Sie als Einzige auf Briefe und Pakete keine Mehrwertsteuer erheben. Die private Konkurrenz wie beispielsweise der Kraftverkehr Torgau müssen die Mehrwertsteuer vom Kunden einnehmen und entsprechend in ihrer Preiskalkulation berücksichtigen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung dahingehend vor, dass jedes Unternehmen, welches Postdienstleistungen erbringt von der Erhebung der Mehrwertsteuer befreit werden kann, wenn es nachweist, dass es seine Dienste deutschlandweit (von der Zugspitze bis zu den Halligen) in guter Qualität erbringt.
Der Bundestagsabgeordnete Manfred Kolbe (CDU) hatte in den Vorberatungen als zuständiger Berichterstatter den Geschäftsführer des Torgauer Kraftverkehr als Sachverständigen vorgeschlagen, damit er in der Anhörung zu diesem Gesetz seine Position darlegen kann.
Bundestagsabgeordneter Manfred Kolbe (CDU): „Es war mir ein persönliches Anliegen, dass Herr Theobald als kompetenter Sachverständiger aus meinem Wahlkreis an dieser Anhörung teilnehmen und den Diskussionsprozess zu diesem Gesetz weiter vertiefen konnte.“
Konrad Theobald: „Ich habe mich sehr gefreut, dass unser Bundestagsabgeordneter Manfred Kolbe es ermöglicht hat, dass auch ein Mittelständler in der Runde mit europa- und weltweit agierenden Firmen zu Wort kommt. Trotz des Wegfalls des Postmonopols zum 1.1.2008 gibt es durch die steuerliche Ungleichbehandlung von den privaten Postdienstleistern gegenüber dem gelben Riesen (Deutsche Post) noch immer keinen fairen Wettbewerb.
Ich betreibe in Nordsachsen mehr Annahmestellen als die Deutsche Post, diese hat sich aktuell aus Trossin und Sitzenroda zurückgezogen und sogar in unserer benachbarten Kreisstadt Herzberg gibt es keinen Post-Point mehr.
Wenn auch wir von der Umsatzsteuer befreit würden, würde unsere Briefmarke anstatt jetzt € 0,45 nur noch € 0,38 kosten, das heißt wir würden diesen Wegfall der Mehrwertsteuer komplett an unseren Kunden weitergeben. Auch unsere
Kunden der öffentlichen Hand (Landkreis Nordsachsen, Arge, Finanzämter, Stadtverwaltungen und Kommunen sowie die Gerichte) würden sofort und automatisch de facto eine Preissenkung von 19 % erhalten, da Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Ich denke, dass auch diese Kunden dies sehr begrüßen würden, in Zeiten knapper Kassen. Deshalb kämpfe ich weiter, damit es in diesem Markt endlich gleiche Voraussetzungen für alle Marktteilnehmer gibt."