Feuerwehrführerschein ist Teilerfolg

Manfred Kolbe will sich für Erleichterungen auch über 7,5 t einsetzen

Der Bundestag hat am letzten Freitag, den 03.07.2009, das
5. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrgesetzes beschlossen, das eine neue besondere „Fahrberechtigung“ für Mitglieder der Feuerwehren, technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste einführt. Danach reicht für Führerscheininhaber der Klasse B für den Erwerb einer Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis zu 4,75 t eine verbandsinterne Ausbildung und Prüfung aus und für Fahrzeuge zwischen 4,75 und 7,5 t ist eine abgespeckte, vereinfachte und kostengünstige externe C1-orientierte Ausbildung und Prüfung durch professionelle Fahrlehrer vorgesehen.


Von Feuerwehrkameraden aus der Region wurde aber moniert, dass insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren der Region häufig Löschfahrzeuge über 7,5 t fahren müssen, da die großen Einsatzfahrzeuge schwerer seien und im ländlichen Raum auch Wassertanks mitgeführt werden müssen.


Manfred Kolbe: „Die jetzige Regelung stellt sicherlich einen ersten Teilerfolg dar. Für die Rettungsdienste bringt sie eine ganze Menge und auch bei kleinen bis mittleren Feuerwehrfahrzeugen hilft sie weiter. Richtig ist, dass der Gesetzgeber noch keinen Weg für den erleichterten Erwerb einer Fahrberechtigung für Fahrzeuge über 7,5 t aufgezeigt hat, also die mittleren bis großen Feuerwehrfahrzeuge. Hier sind sowohl Bund als auch Land gefordert und anlässlich des gestrigen Besuchs des Sächsischen Staatsministers des Inneren Albrecht Buttolo im Landkreis Nordsachsen habe ich mit ihm erste Gespräche in diese Richtung geführt. Für eine baldige Lösung auch dieser Problematik werde ich mich einsetzen.“


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