12 Unionsabgeordnete für eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managergehältern

Anlässlich der Abstimmung zum „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ haben zwölf Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine persönliche Erklärung abgegeben, in der sie eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managergehältern fordern.

Die Bundestagabgeordneten Uwe Schummer und Manfred Kolbe hatten ein Papier ausgearbeitet, das die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managervergütungen als mit der Systematik des deutschen Steuerrechts vereinbar darstellte, auf die internationalen Bezugsfälle in den USA, Japan und Niederlande verwies und diese Forderungen auch mit dem Prinzip der Eigenverantwortung in der Marktwirtschaft begründete.

Schummer und Kolbe: „Das derzeitige Verhalten einiger Manager ist geeignet die Soziale Marktwirtschaft zu diskreditieren. Die Politik kann hier nicht nur Betroffenheit zeigen, sondern muss gesetzgeberisch handeln. Wir wollten insbesondere den Steuerzahler davor schützen, durch die steuerliche Abzugsfähigkeit auch überhöhte Managervergütungen und Bonuszahlungen mitzufinanzieren.“ +++


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