Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich auf ihrer heutigen Sitzung für die Ausweitung der sog. Ist-Besteuerung bei der Erhebung der Umsatzsteuer deutschlandweit für Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.00 Euro ausgesprochen.
Generell gilt die sog. Soll-Besteuerung, d.h. die Unternehmer sind verpflichtet die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten an das Finanzamt abzuführen, ohne dass sie eventuell das Geld von ihren Kunden bereits erhalten haben. Dies kann zu Liquiditätsengpässen führen, da der Kunde erst nach Rechnungsstellung und dann teilweise später oder gar nicht zahlt.
Deshalb gilt für kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 250.000 Euro deutschlandweit die sog. Ist-Besteuerung wonach die Umsatzsteuer erst nach vereinnahmten Entgelten an das Finanzamt abgeführt werden muss. Befristet bis 31.12.2009 ist die Möglichkeit der Ist-Beteuerung in den östlichen Ländern für Unternehmen mit einem erhöhten Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro eröffnet.
Diese Möglichkeit würde ohne gesetzgeberisches Handeln auslaufen und die Einführung der geringeren allgemeinen Umsatzgrenze wäre für ostdeutsche Unternehmen mit Liquiditätsengpässen verbunden.
Bundestagsabgeordneter Manfred Kolbe (CDU), als zuständiger Berichterstatter der Arbeitsgruppe: „Mit der deutschlandweiten Erhöhung der Umsatzgrenze auf 500.000 Euro gleichen wir zum einen die Verhältnisse in Deutschland an und unterstützen gleichzeitig kleinere Unternehmen bei der Betriebsführung. Es freut mich, dass meine Fraktionskollegen so entschlossen hinter dieser Entscheidung stehen und damit auch eine Verschlechterung der Lage von Unternehmen in den östlichen Ländern ab 01. Januar 2010 abgewendet wird.“