Das Ende 2009 auslaufende Investitionszulagengesetz 2007 ist gestern vom Deutschen Bundestag mit der Verabschiedung des Investitionszulagengesetzes 2010 bis 2013 verlängert worden. Gefördert werden wachstumsrelevante und arbeitsplatzschaffende Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungs-gewerbes in den östlichen Bundesländern und Berlin.
Alle Fraktionen waren sich einig, dass eine weitere Förderung des Aufbaus Ost notwendig ist, da die Wirtschaft im Osten seit einigen Jahren langsamer wächst als im Westen und sich dadurch der Abstand wieder vergrößert; so etwa zuletzt 2007 mit 2,5 Prozent Wachstum im Westen und nur 2,2 Prozent Wachstum im Osten.
Im Mittelpunkt der Diskussion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages stand deshalb auch die im Entwurf enthaltende scharfe Degression der Fördersätze von 12,5 Prozent im Jahre 2009, 10,0 Prozent im Jahre 2010, 7,5 Prozent im Jahre 2011,
5 Prozent im Jahre 2012 und nur noch 2,5 Prozent im Jahre 2013. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb in der Beschlussempfehlung und Bericht (BT-Drs. 16/10886 vom 12.11.2008) die Bundesregierung aufgefordert „dem Finanzausschuss im Jahr 2011 über die wirtschaftliche Situation im Fördergebiet zu berichten, damit bewertet werden kann, ob die Investitionszulage tatsächlich 2013 auslaufen oder doch darüber hinaus verlängert werden soll“.
MdB Manfred Kolbe (CDU): „Für die Wirtschaft im Osten ist es wichtig das die Investitionszulage weiter gewährt wird, gegebenenfalls auch über 2013 hinaus.“