Bundestagsabgeordneter Manfred Kolbe (CDU): „Verfassungsklagen erfolgreich, da Karlsruhe schludrige Verhandlungsführung der Bundesregierung nachbessert!“

Bundestagsabgeordneter Manfred Kolbe (CDU), einer der Kläger in Karlsruhe im Rahmen des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“, begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgericht zum ESM-Vertrag, „da dieser nur mit weitreichenden Einschränkungen in Kraft treten kann und so die schludrige Verhandlungsführung der Bundesregierung nachgebessert wird.“

Drei Punkte sind für Kolbe entscheidend für den Erfolg der Klagen:

1. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung gezwungen, die Haftungsobergrenze von 190 Mrd. EUR auch völkerrechtlich verbindlich gegenüber unseren EU-Partnern sicherzustellen. Damit wird verhindert, dass Deutschland bei einem Ausfall anderer Staaten oder irgendwelchen Nachschusspflichten noch höher in Haftung genommen wird. Wenn die Bundesregierung dies jetzt begrüßt, muss sie sich fragen lassen, warum sie dies nicht gleich so durchgesetzt hat und ein entsprechender Antrag der Euro-Realisten in der ESM-Schlussabstimmung im Deutschen Bundestag am 29. Juni 2012 abgelehnt wurde.

2. Weiter hat das Bundesverfassungsgericht sichergestellt, dass die von den Klägern beanstandeten Geheimhaltungsvorschriften des ESM-Vertrages einer umfassenden Information des Parlamentes nicht entgegenstehen, womit eine wesentliche Vorrausetzung für eine demokratische Kontrolle wieder hergestellt ist.

3. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut das Demokratieprinzip und die demokratischen Rechte des Parlaments und damit unser aller Bürger betont. Demokratie geht vor Euro-Rettung! Die wesentlichen haushaltspolitischen Entscheidungen müssen nach wie vor im Deutschen Bundestag fallen.


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