Steuerbürokratieabbaugesetz beschlossen

Digitale Übersendung der Steuererklärung von nun an möglich


Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag das Steuerbürokratieabbaugesetz beschlossen. Auch wenn der Name des Gesetzes sehr vielversprechend klingt, so wird im Wesentlichen die Umstellung von der papiernen zur elektronischen Steuerklärung geregelt. Von nun wird es beispielsweise möglich sein, seine Umsatzsteuervoranmeldung oder Jahressteuerklärung per „Datenfernübertragung“ an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

 Vereine, Kirchgemeinden und weiter Institutionen, welche Spenden erhalten können nun auch die Spendenbescheinigung direkt an das Finanzamt des Spenders elektronisch übersenden, so der Spendengeber es wünscht.

 Manfred Kolbe MdB (CDU): „Im Gesetz haben wir mit der Einführung des § 150 Abs. 8 AO eine Allgemeinregelung für alle Steuergesetze geschaffen, der eine faktische Freiwilligkeit der Übersendungsform der Steuererklärung ermöglicht. Jedes Unternehmen, jeder Verein und Bürger kann selbst entscheiden, ob er seine Steuererklärung elektronisch oder Papier an das Finanzamt übersendet. Darüber hinaus müssen die Spendenempfänger der Bitte des Spendengebers auf Übersendung der elektronischen Spendenquittung an das Finanzamt nicht zwangsläufig nachkommen. Vor allem kleinere Vereine und Kirchgemeinden werden hier vor der Pflicht geschützt. Auch hier gilt der Tenor: Freiwilligkeit statt Pflicht. “


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