Verstößt Bundeshausalt 2012 gegen Bundeshaushaltsordnung

Bundestagsabgeordneter Manfred Kolbe (CDU) rügt mangelnde Vorsorge für Euro-Krise

Der am Freitag zur Verabschiedung anstehende Bundeshaushalt 2012 enthält für die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus dem Griechenland-Rettungspaket, der Europäischen Finanz-stabilisierungsfazilität (EFSF), usw. keinerlei Ausgabetitel oder Verpflichtungsermächtigungen.

Nach Nr. 5 zu § 39 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) „dürfen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen nicht übernommen werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme des Bundes gerechnet werden muss. In diesem Fall sind Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen auszubringen.“

MdB Manfred Kolbe (CDU): „Zumindest im Falle von Griechenland muss jetzt im November 2011 mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme des Bundes gerechnet werden. Die Bundesregierung selber befürwortet dort einen Schuldenschnitt von 50%, der auch zu Mehrausgaben im Bundeshaushalt führen dürfte. Meiner Meinung nach wäre deshalb die Ausbringung von entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen (d.h.: Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren) im Bundeshaushalt 2012 erforderlich gewesen. So aber ignoriert dieser Haushalt vollkommen die Euro-Krise und enthält keinerlei Vorsorge. Eine wahrhaft kühne Vision!“


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