Das vom Deutschen Bundestag an 07. April 2011 verabschiedete Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für den sog. Feuerwehrführerschein schafft, wurde am letzten Freitag auch in 2./3. Lesung durch den Bundesrat mit großer Mehrheit bestätigt. Eine schnelle Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie die direkt darauf folgende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, bewirken ein schnelles In-Kraft-Treten dieses Gesetzes.

Der Feuerwehrführerschein schafft die Voraussetzungen dafür, dass Rettungskräfte, die nur einen Führerschein der Klasse B (bis 3,5t) haben, im Dienst für Feuerwehr oder Rettungsdienst, Einsatzfahrzeuge bis 7,5t führen können. Damit soll einer mangelnden Zahl von befähigten Kraftfahrzeugführern bei den Rettungsdiensten entgegengewirkt werden.

Folgende Voraussetzungen für die unbürokratische Erteilung eines Feuerwehrführerscheins, zum Führen von Kraftwagen bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht, müssen dabei erfüllt sein:

- Bewerber muss mind. 2 Jahre den Führerschein der Klasse B haben.
- Die Bewerber müssen in das Führen von Einsatzfahrzeugen (evtl. mit Anhänger) bis max. 7,5t zulässiges Gesamtgewicht unterwiesen worden sein. Dabei erfolgt die Einweisung unbürokratisch organisationsintern; wahlweise auch mit Fahrlehrer. Der Einweiser muss allerdings das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mind. 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse C1 sein und zum Zeitpunkt der Einweisung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben oder Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes sein.

Das verabschiedete Gesetz kann nach In-Kraft-Treten direkt durch Rechtsverordnung der Bundesländer in der Praxis angewendet werden, um entsprechende Dienstführerschein für Feuerwehr sowie Rettungs- und Katastrophenschutzdienste durch die Fahrerlaubnisbehörden erteilen zulassen.

Der Bundestagsabgeordnete Manfred Kolbe (CDU) fasst positiv zusammen: „Nach schwierigen Verhandlungen im Parlament und auch mit der EU-Kommission, haben wir eine Regelung getroffen die kostengünstig und unbürokratisch zu handhaben ist. Damit stärken wir das ehrenamtliche Engagement und sichern die Funktions- und Einsatzfähigkeit des Rettungsdienstes in Deutschland ab.“


Inhaltsverzeichnis
Nach oben