Die Koalitionsfraktionen haben auf Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vereinbart, dass die Umsatzgrenze für die sog. Ist-Besteuerung in den Jahren 2009 und 2010 auf 500.000 EUR erhöht wird.
Generell gilt die sog. Soll-Besteuerung, d.h. die Unternehmer sind verpflichtet die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten an das Finanzamt zu abzuführen, ohne dass sie eventuell das Geld von ihren Kunden bereits erhalten haben. Dies kann zu Liquiditätsengpässen führen, da der Kunde erst nach Rechnungsstellung und dann teilweise später oder gar nicht zahlt.
Deshalb gilt für kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 250.000 EUR bisher deutschlandweit die sog. Ist-Besteuerung wonach die Umsatzsteuer erst nach vereinnahmten Entgelten an das Finanzamt abgeführt werden muss. Befristet bis 31.12.2009 ist die Möglichkeit der Ist-Beteuerung in den östlichen Ländern für Unternehmen mit einem erhöhten Jahresumsatz von bis zu 500.000 EUR eröffnet. Ohne gesetzgeberisches Handeln wäre diese Sonderregelung ausgelaufen und die Einführung der geringeren allgemeinen Umsatzgrenze wäre für ostdeutsche Unternehmen mit Liquiditätsengpässen verbunden gewesen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätte die Ausweitung der sog. Ist-Besteuerung gerne als Dauerrecht eingeführt, was aber vom Bundesfinanzminister und der SPD verhindert wurde.
Bundestagsabgeordneter Manfred Kolbe (CDU), als zuständiger Berichterstatter der Arbeitsgruppe: „Wir werden weiter für eine Ist-Besteuerung bis 500.000 EUR als Dauerrecht eintreten und dies nach einer erfolgreichen Bundestagswahl auch gesetzgeberisch umsetzen.“