Weitere Unterstützung für freiwillige Feuerwehrmänner

Steuerfreie Aufwandsentschädigung soll auf 2.400 EUR angehoben

Die Finanzpolitiker der christlich-liberalen Koalition und die Finanzminister der CDU/CSU-FDP geführten Bundesländer haben in dieser Woche entschieden, dass der steuerfreie Betrag für Aufwandsentschädigungen von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr von 2.100 EUR auf 2.400 EUR angehoben werden soll.

Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Manfred Kolbe (CDU) hatte sich in der AG Finanzen seiner Fraktion ebenfalls für diese Erhöhung stark gemacht: „Wer sich außerordentlich für seine Mitmenschen einsetzt, müsse auch die notwendige Anerkennung finden. Feuerwehrmänner setzen ihr Leben für unsere Sicherheit und Gesundheit ein. Das verdient Respekt und höchste Anerkennung. Sicherlich meldet sich kein Feuerwehrmann freiwillig wegen des Geldes, aber mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung können zumindest die finanziellen Kosten gedeckt werden. Deshalb habe ich mich für die Erhöhung der steuerfreien Aufwandsentschädigung eingesetzt.“

Zum weiteren Verfahren erläutert Kolbe noch: „Die christlich-liberale Koalition wird nun die Bundesregierung auffordern, die entsprechende Anpassung der Lohnsteuerrichtlinie kurzfristig vorzunehmen und dem Bundesrat zur Zustimmung vorzulegen. Wenn Rot-Grün in der Länderkammer diese sinnvolle Neuregelung nicht blockiert, dann können noch vor der Sommerpause, rückwirkend zum 01. Januar 2013, die Feuerwehrleute die erhöhte steuerfreie Aufwandsentschädigung geltend machen.“


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