In der vergangenen Woche hat der Sächsische Landtag mit der Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetz den Weg frei gemacht für eine dauerhafte, institutionelle Förderung der Gedenkstätte „Geschlossener Jugendwerkhof Torgau.“ Im neuen Absatz 4 in § 2 wird die Gedenkstätte explizit unter Punkt 4 erwähnt.
Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Manfred Kolbe (CDU) der seit 2002 für eine dauerhafte öffentliche Förderung der Gedenkstätte gekämpft, war mehr als erfreut, als er die Nachricht aus dem Landtag hörte: „Dieser Gesetzesbeschluss ist das Ergebnis eines langen Kampfes der Mitglieder des Trägervereins und zahlreicher engagierter Betroffenen, Bürgerinnen und Bürger sowie der bürgerlichen politischen Vertreter von Kommune, Land und Bund vor Ort. Die seit 1996 fortwährende, hohe qualitative Arbeit in der Gedenkstätte und das ehrenamtliche Engagement der Vereinsmitglieder um die Vorsitzende Gabriele Beyler wird damit anerkannt und künftig auf ein finanziell stabiles Fundament gestellt.“
Auch im Bund sieht Kolbe nun gestiegene Chancen: „Nun muss auch der Kulturstaatsminister erkennen, dass die Bundesregierung an einer dauerhafteren Förderung der Gedenkstätte nicht umhin kommt. Im Bundestag werde ich mich deshalb dafür einsetzen, dass auch vom Bund stetigere Zahlungen nach Torgau erfolgen, damit über das DDR-Unrecht am historischen Ort weiter berichtet und dieses erforscht werden kann.“