Der Bundeshaushalt 2012 enthält keine Vorsorge für Euro-Krise

Erklärung der Bundestagsabgeordneten Manfred Kolbe und Veronika Bellmann (beide CDU) zur Abstimmung über die 3. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012):

Der heute zur Verabschiedung anstehende Bundeshaushalt 2012 enthält für die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus dem Griechenland-Rettungspaket, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), usw. keinerlei Ausgabetitel oder Verpflichtungsermächtigungen.

Nach Nr. 5 zu § 39 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) „dürfen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen nicht übernommen werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme des Bundes gerechnet werden muss. In diesem Fall sind Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen auszubringen.“

Zumindest im Falle von Griechenland muss jetzt im November 2011 mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme des Bundes gerechnet werden. Die Bundesregierung selber befürwortet dort einen Schuldenschnitt von 50%, der auch zu Mehrausgaben im Bundeshaushalt führen dürfte. Unserer Meinung nach wäre deshalb die Ausbringung von entsprechenden Ausgabetiteln und Verpflichtungsermächtigungen (d.h.: Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren) im Bundeshaushalt 2012 erforderlich gewesen. So aber ignoriert dieser Haushalt vollkommen die Euro-Krise und enthält keinerlei Vorsorge.

Zukünftig sind unseres Erachtens zwingend Verpflichtungsermächtigungen für Bürgschaften und Garantien im Zusammenhang mit der Euro-Krise auszubringen, um Planungssicherheit für die Ausgaben im Bund zu erhalten und die Einbringung eines Nachtragshaushaltes mit all seinen Konsequenzen zu vermeiden.


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