Der Deutsche Bundestag hat mit dem 4. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in der letzten Sitzungswoche einstimmig weitere wichtige Verbesserungen für Opfer des SED-Unrechtsregimes beschlossen. Dazu erklärt der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Manfred Kolbe (CDU):

„Die christlich-liberale Koalition hat einen weiteren Punkt aus ihrem Koalitionsvertrag abgearbeitet und wesentliche Verbesserungen am Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und weiteren Rehabilitierungsvorschriften vorgenommen. Die SED-Opferpension wird dadurch erheblich gestärkt.“

Im Wesentlichen beinhaltet das Gesetzespaket folgende Punkte:

•    Deutliche Verbesserungen für Opferfamilien mit Kindern durch Einführung eines Kinderfreibetrages und Wegfall der Anrechnung des Kindergeldes bei der Einkommensermittlung der Eltern.
•    Keine Anrechnung einer betrieblichen Altersvorsorge bei der Einkommensberechnung.
•    Beendigung der bürokratischen Schikane anlassloser Turnusüberprüfungen der Bezugsberechtigung
•    Klare Einbeziehung auch von DDR-Jugendwerkhof- und Heimkindern in den Berechtigtenkreis von § 2 StrRehaG, wenn die Einweisung auch sachfremden politischen Zwecken gedient hat und mit Grundsätzen einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung nicht vereinbar ist.
•    Klarstellung der Mindesthaftzeit von 6 Monaten auf 180 Tage (Durch eine unterschiedliche Berechnungspraxis kam es hier zu ungerechten Ergebnissen bei der tatsächlich vorliegenden Mindesthaftzeit)
•    Ausdehnung der Härtefallregelung auch auf die SED-Opferpension (insbesondere vor dem Hintergrund der willkürlichen DDR-Haftentlassungspraxis).
•    Ausschluss von Schwerkriminellen, solange die Verurteilung im Bundeszentralregister enthalten ist.
•    Verlängerung und Harmonisierung aller Reha-Fristen auf 2019 (Strafrechtliche-, Berufliche- und Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung)

Kolbe erklärt dazu: „Das Gesamtpaket der Verbesserungen kann sich sehen lassen. Es stellt eine deutliche Verbesserung der Situation der bedürftigen Opfer, insbesondere von Familien mit Kindern dar und erweitert den Kreis der Opfer, die zukünftig anspruchsberechtigt sind.

Darüber hinaus konnten wir uns auf zahlreiche Verbesserungen und Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren verständigen, die im ganz alltäglichen Leben eine große Hilfe für viele Opfer darstellen werden.

Es ist erfreulich, dass dem Gesetz alle Fraktionen zugestimmt haben. Die weitergehenden Anträge der Opposition sind aber einfach nur scheinheilig und wohlfeil. Rot-Grün hatte sieben Jahre Zeit, etwas für die SED-Opfer zu tun und hat nichts, aber auch gar nichts getan. Die Linken als die Erben der Täter sind mit weitergehenden Forderungen sowieso alles andere als glaubwürdig. Zuverlässiger und glaubwürdiger Garant für die Interessen der SED-Opfer ist und bleibt daher die Union.“

Hintergrund:
Seit dem 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz von 2007 erhalten bedürftige SED-Opfer bis zu 250 Euro monatlich, wenn sie mehr als 6 Monate in Haft oder unter haftähnlichen Bedingungen leben mussten und die Verurteilung der politischen Verfolgung gedient hat bzw. mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist. Voraussetzung ist eine Rehabilitierungsentscheidung zur Aufhebung des DDR-Urteils.

Das 4. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz soll als Zustimmungsgesetz dem Bundesrat Anfang November zur Zustimmung vorgelegt werden.


Inhaltsverzeichnis
Nach oben