Bernhardt/Kolbe: Union setzt klares Zeichen im Kampf gegen Steuerhinterziehung

Manfred Kolbe spricht zum Steuerhinterziehungs- bekämpfungsgesetz
Manfred Kolbe spricht zum Steuerhinterziehungs- bekämpfungsgesetz
Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des Entwurfs eines Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:

Mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz hat die unionsgeführte große Koalition weitere effektive Maßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung beschlossen. Dabei hatte sich die Union von Anfang an dafür eingesetzt, dass diese Maßnahmen zielgenau ausgestaltet sind und hierbei die ehrlichen Steuerzahler nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden. Dieses anspruchsvolle Ziel haben wir erreicht.
Künftig haben die Finanzbehörden gerade auch im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung eine deutlich bessere Handhabe. Hier bestand Handlungsbedarf, nachdem die Problematik unter Rot-Grün nicht konsequent angegangen wurde.  

Nunmehr kann bei Geschäftsbeziehungen zu Staaten, die den OECD-Standard für gegenseitige Auskünfte zur Sachverhaltsermittlung noch nicht umgesetzt haben,  die Gewährung bestimmter steuerlicher Vorteile wie etwa der Betriebsausgabenabzug von der Erfüllung besonderer Mitwirkungspflichten wie z.B. gesteigerte Dokumentationspflichten abhängig gemacht werden. Kommt der Steuerzahler den ggf. erhöhten Mitwirkungspflichten nach, hat er also keine steuerlichen Nachteile zu befürchten. Damit wird grenzüberschreitende Steuerhinterziehung erheblich erschwert, ohne dass ehrliche Steuerzahler etwas zu befürchten haben.
Damit die betroffenen Staaten eine angemessene Zeit zur Umsetzung der OECD-Standards haben, bedarf es zum Inkrafttreten dieser Regelung noch einer Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Die Bundesregierung wird vor dem Erlass einer solchen Rechtsverordnung den Fortgang der Umsetzung des OECD-Standards z.B. im Rahmen bilateraler Gespräche prüfen.

Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz ist dabei auch nicht isoliert, sondern in Zusammenhang mit weiteren in dieser Legislaturperiode beschlossenen effektiven Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung zu sehen wie etwa die Einführung der Möglichkeit einer Telefonüberwachung beim bandenmäßigen Umsatzsteuerbetrug oder auch die Verdoppelung der strafrechtlichen Verjährungsfrist auf 10 Jahre bei Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen. All diese Maßnahmen zeigen, dass die unionsgeführte große Koalition im Kampf gegen Steuerhinterziehung einen großen Schritt vorangekommen ist – im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler.


Inhaltsverzeichnis
Nach oben